Wir bauen unseren Webauftritt um - In Kürze finden Sie hier alle Informationen!
Mannheim
Herbst 11. - 13.10.2024 - Maimarktgelände

Aussteller Mannheim

WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR ANBIETER

Hier finden Sie weitere wichtige Informationen zu der Veranstaltung und der Organisation vor Ort.

Organisation

Unser Veterama-Team trägt rote T-Shirts / Jacken mit dem Aufdruck "VETERAMA". Wir bitten Sie, den Anordnungen zu folgen. Falls Sie Fragen oder Anregungen haben, melden Sie sich bitte vor Ort in der Organisation. Falls Sie eine Quittung für Anbieterbändchen oder Eintrittskarten benötigen bekommen Sie diese auch vor Ort in der Organisation. Diese befindet sich auf dem Gelände im Obergeschoss der Halle.

Auflagen für Händler / Anbieter

Der Aussteller verpflichtet sich, seinen Stand an allen Veranstaltungstagen zu den genannten Öffnungszeiten zu besetzen. Durch vorzeitigen Abbau verliert er sein „Stammplatz-Recht“. Offenes Feuer, Lärm und andere Belästigungen sind untersagt. Aufgrund von Brandschutzauflagen muss jeder Standinhaber ab 4 Einheiten (8m) einen funktionierenden Feuerlöscher an seinem Stand griffbereit haben. Untersagt sind Gasflachen / -behälter jeglicher Art auf dem gesamten Veterama Gelände. Bei Nichteinhaltung der Auflagen ist es dem Veranstalter, sowie der Feuerwehr gestattet den Stand sofort zu schließen. Die Bewachung der angebotenen Waren obliegt dem Anbieter. Neuwaren dürfen nur dann angeboten werden, wenn es sich um Repliken historischer Vorbilder handelt. Dieses gilt auch für Bekleidung (ausgenommen sind Werkzeuge). Der Verkauf von Speisen und Getränken oder sonstigen Lebensmitteln ist strengstens verboten und kann zu einer Standschließung führen. Sollte das Warenangebot nicht unseren Kriterien entsprechen, kann der Weiterbetrieb des Standes untersagt werden.

Freigelände – Händler / Anbieter

Bitte bauen Sie Ihren Verkaufsstand im Freigelände so auf, dass sich an der Weg- bzw. Straßenseite ein durchgehendes Warenangebot ergibt. Verbleibende Transportfahrzeuge sollen im hinteren Bereich der Standfläche untergebracht werden. Die Fahrzeuge aller Anbieter auf dem Freigelände müssen auf den Flächen der gemieteten Stände untergebracht werden. Parkplätze auf dem Gelände stehen nicht zur Verfügung.

Hallen - Anbieter

Das Übernachten in den Hallen und das bekleben des Hallenbodens ist nicht gestattet. Hallenanbieter dürfen kostenlos auf dem Parkplatz gegenüber von Tor 2 parken. Das Anbringen von Regalen oder ähnlich fest verbauten Standteilen ist strengstens untersagt.

Komplettfahrzeugmarkt (Marktplatz)

Auf dem MARKTPLATZ können Oldtimer, Youngtimer und klassische Fahrzeuge angeboten werden. Camping-Anhänger, Wohnmobile, jegliche auf Wohnmobile umgebaute Fahrzeuge sind nicht zugelassen und werden bei der Einfahrt abgewiesen. Das Übernachten in Fahrzeugen auf dem Marktplatzgelände ist verboten.

An jedem Fahrzeug muss deutlich das beiliegende Verkaufsschild mit Preisangabe angebracht werden. Der Einfahrausweis für Ihr Fahrzeug (Aufkleber) muss im Fahrzeug an der Windschutzscheibe angebracht sein. Der Verkauf von Ersatzteilen auf dem MARKTPLATZ ist nicht gestattet. Fahrzeuge, die auf Transportanhängern gebracht werden, können mit Hänger abgestellt werden. Die Zugfahrzeuge dürfen nicht auf dem MARKTPLATZ abgestellt werden. Transportfahrzeuge müssen außerhalb auf den Besucherparkplätzen abgestellt werden.

Stromanschluss
Die Anmeldung erfolgt im Obergeschoss der Halle bei der Organisation. Bitte bringen Sie mindestens 50 m Verlängerungskabel mit. Jeder Aussteller muss einen eigenen Stromanschluss buchen. Führt eine Überbelegung zu einem Stromausfall oder einem sonstigem Problem kann dies zu erheblichen Kosten für den Standbetreiber führen.

Müllentsorgung

Sie erhalten bei der Einfahrt einen Müllsack, auf Wunsch auch mehrere. Durch regelmäßige Abfuhr der Mülltonnen während der Veranstaltung erfolgt die Entsorgung. Keine Eisenteile und sonstigen Schrott/Müll zurücklassen. Sie müssen sonst mit erheblichen Entsorgungsgebühren rechnen. Bitte vermeiden Sie Ölverluste auf den Straßen und auf dem Gelände. Sollte es doch geschehen, melden Sie sich sofort im Organisationsbüro oder bei den Organisatoren auf dem Gelände. Bitte legen Sie Plastikfolie unter ölige Teile.

Einfahrtausweis Auto

Kleben Sie Ihren Einfahrausweis deutlich sichtbar von innen an die Windschutzscheibe. Im Anhang sind Stand, Bereich und Name eingetragen. Ohne den sichtbaren Aufkleber an Ihrer Windschutzscheibe ist die Einfahrt auf das Gelände nicht möglich. Fahrzeuge ohne Einfahrausweis, bzw. mit abgerissenem Namen, die auf dem Gelände abgestellt sind, werden abgeschleppt. Das Parken von Fahrzeugen außerhalb der gemieteten Standfläche ist verboten. Fehlende bzw. zusätzliche Einfahrausweise können Sie am Einfahrtstor nachlösen. Wenn Sie das Gelände mit einem PKW verlassen, muss dieser den Anbieteraufkleber auf der Scheibe haben.

Anbieterband

Bitte legen Sie Ihr Anbieterband am Handgelenk an. Fehlende bzw. zusätzliche Anbieterbänder können Sie am Einfahrtstor nachlösen. Bei verlassen und dem Wiedereintritt des Geländes, bitte immer Ihr angelegtes ARMBAND vorzeigen.

Toiletten / Duschen

Toiletten befinden sich auf dem gesamten Freigelände. Auf dem Gesamtplan (Download über die Webseite möglich) sind diese gekennzeichnet mit „“WC“. Duschen befinden sich im Freigelände. Gebühr pro Person 5 Euro. Bitte halten Sie diesen Betrag bereit.

Service - Depot

Ein kostenloser Service für Ihre Kunden. Das Veterama Service Depot. Dort können schwere Teile bis zur Abholung eingelagert werden. Das Service-Depot finden Sie auf dem Freigelände 4c.

Parken

Es ist nicht gestattet Fahrzeuge in oder außerhalb des Geländes vor Ein- bzw. Ausfahrten und Fluchtwegen zu parken. Diese Fahrzeuge werden jederzeit von uns kostenpflichtig entfernt. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht auf dem Stand parken können müssen Sie auf dem Besucherparkplatz parken. Hierzu bitte der Beschilderung vor Ort folgen. Der Parkplatz ist zu Fuß erreichbar.

LKW ZULASSUNGEN

Wir empfehlen Ihnen Ihre Abfahrt am Sonntag erst nach 22.00 Uhr zu planen, damit Sie nicht mit dem Sonntagsfahrverbot in Konflikt geraten.

VORBEHALTS-KLAUSEL

Wir behalten uns vor, nach Angabe von wichtigen Gründen (behördliche Anordnungen etc.) Stände zu verlegen oder Belegungen zu verändern. Bei Nichteinhaltung unserer Auflagen können Stände geschlossen/storniert werden.

FRÜHABBAU

Sollten Sie vor den genannten Öffnungszeiten Ihren Stand abbauen, verlieren Sie Ihr Stammplatzrecht und erhalten eine Konventionalstrafe von 50 % der Standgebühr. Bitte beachten Sie, dass eine Ausfahrt vor Sonntag 16.00 Uhr nicht möglich ist.

GASFLASCHENVERBOT

Gasflaschen sind generell verboten!

Die Ordnungskräfte sind berechtigt, Gasflaschen sofort zu konfiszieren, Dies dient der Sicherheit aller VETERAMA Teilnehmer.

Gasflaschen in Wohnmobilen und Wohnwagen sind nur zugelassen, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind werksseitig eingebaut und gehören zum Modell (Nachweis: Betriebsbeschreibung des Wohnmobils oder Wohnwagens)
  • ODER
  • Sie sind nachträglich durch eine Fachfirma installiert worden (Nachweis: Installations- und Inbetriebnahmebescheinigung der SHK-Fachfirma).
  • die Installation verfügt über die intervallmäßig vorgesehene aktuelle technische Überprüfung (Nachweis: Prüfplakette oder Zertifikat)

In allen anderen Fällen oder in Fällen nicht vorliegender Nachweise entscheidet der Sicherheitsdienst vor Ort, ob die Installation im Einzelfall zugelassen wird oder nicht.

Bei Nichteinhaltung der Auflagen ist es dem Veranstalter, sowie der Feuerwehr gestattet den Stand sofort zu schließen und den Händler von der Teilnahme der Veranstaltung auszuschließen.

Feuerwehr, Polizei, Sanitätsdienst.

Erreichen Sie Tagsüber über die Organisation.

Nachts wenden Sie sich bitte an das Sicherheitspersonal. Sie finden die Mitarbeiter an allen Ein und Ausfahrten und auf "Streife" im Freigelände.




BLEIBEN SIE MIT UNS IN KONTAKT
E-mail