Anbieter Information

Alles wichtige auf einem Blick

Info's & Bedingungen

Veranstaltungsort
Hockenheimring
Am Motodrom 1
68766 Hockenheim

Aufbauzeiten
Freitag: 07:00 – 20:00 Uhr

Öffnungszeiten
Freitag: 12:00 – 20:00 Uhr (Besucher mit Premiumticket / 3 Tages-Ticket)
Samstag: 8:00 – 18:00 Uhr
Sonntag: 8:00 – 16:00 Uhr

Organisation
Unser Veterama-Team trägt rote T-Shirts / Jacken mit dem Aufdruck “VETERAMA”. Wir bitten Sie, den Anordnungen zu folgen. Falls Sie Fragen oder Anregungen haben, melden Sie sich bitte vor Ort in der Organisation. Falls Sie eine Quittung für Anbieterbändchen oder Eintrittskarten benötigen bekommen Sie diese auch vor Ort in der Organisation. Diese befindet sich auf dem Gelände im Sachshaus.  

Auflagen für Händler / Anbieter
Bei Nichteinhaltung der Auflagen ist es dem Veranstalter, sowie der Feuerwehr gestattet den Stand sofort zu schließen:

  • Der Aussteller verpflichtet sich, seinen Stand an allen Veranstaltungstagen zu den genannten Öffnungszeiten zu besetzen. Durch vorzeitigen Abbau verliert er sein „Stammplatz-Recht“.
  • Offenes Feuer, Lärm und andere Belästigungen sind untersagt.
  • Aufgrund von Brandschutzauflagen muss jeder Standinhaber ab 4 Einheiten (8m) einen funktionierenden Feuerlöscher an seinem Stand griffbereit haben.
  • Untersagt sind Gasflachen / -behälter jeglicher Art auf dem gesamten Veterama Gelände.
  • Die Bewachung der angebotenen Waren obliegt dem Anbieter.
  • Neuwaren dürfen nur dann angeboten werden, wenn es sich um Repliken historischer Vorbilder handelt. Dieses gilt auch für Bekleidung (ausgenommen sind Werkzeuge).
  • Sollte das Warenangebot nicht unseren Kriterien entsprechen, kann der Weiterbetrieb des Standes untersagt werden.
  • Der Verkauf von Speisen und Getränken oder sonstigen Lebensmitteln ist strengstens verboten und kann zu einer Standschließung führen.
  • Verboten sind jegliche Waren mit Nationalsozialistischem Hintergrund, Waffen oder Messer.

Freigelände – Händler / Anbieter  

  • Bitte bauen Sie Ihren Verkaufsstand im Freigelände so auf, dass sich an der Weg- bzw. Straßenseite ein durchgehendes Warenangebot ergibt.
  • Verbleibende Transportfahrzeuge sollen im hinteren Bereich der Standfläche untergebracht werden.
  • Die Fahrzeuge aller Anbieter auf dem Freigelände müssen auf den Flächen der gemieteten Stände untergebracht werden.
  • Parkplätze auf dem Gelände stehen nicht zur Verfügung.

Hallen – Anbieter

  • Das Übernachten in den Hallen ist nicht gestattet.
  • Das bekleben des Hallenbodens ist nicht gestattet.
  • Das Anbringen von Regalen oder ähnlich fest verbauten Standteilen ist strengstens untersagt.
  • Hallenanbieter dürfen in der Boxengasse am Ring parken.
  • Auf vielfachen Wunsch unserer Aussteller haben wir die Standpositionen geändert und belassen somit die Gitter in den Boxen. Dabei konnten wir die einzelnen Einheiten deutlich vergrößern. Die Einheitengröße beträgt jetzt 2 m Breite, 4 m Tiefe. Durch die Neuausrichtung haben jetzt alle Stände eine Rückwand / Gitter. Bitte fahren Sie wie bisher ausschließlich über die Boxengasse in die Boxen ein. Ihren Stand erreichen Sie über Tor 8.

Komplettfahrzeugmarkt (Marktplatz)

  • Auf dem MARKTPLATZ können Oldtimer, Youngtimer und klassische Fahrzeuge angeboten werden.
  • Camping-Anhänger, Wohnmobile, jegliche auf Wohnmobile umgebaute Fahrzeuge sind nicht zugelassen und werden bei der Einfahrt abgewiesen.
  • Das Übernachten in Fahrzeugen auf dem Marktplatzgelände ist verboten.
  • An jedem Fahrzeug muss deutlich das beiliegende Verkaufsschild mit Preisangabe angebracht werden.
  • Der Verkauf von Ersatzteilen auf dem MARKTPLATZ ist nicht gestattet.
  • Fahrzeuge, die auf Transportanhängern gebracht werden, können mit Hänger abgestellt werden. Die Zugfahrzeuge dürfen nicht auf dem MARKTPLATZ abgestellt werden.
  • Transportfahrzeuge müssen außerhalb auf den Besucherparkplätzen abgestellt werden.

Stromanschluss

  • Die Anmeldung erfolgt im Sachshaus bei der Organisation.
  • Bitte bringen Sie mindestens 50 m Verlängerungskabel mit.
  • Jeder Aussteller muss einen eigenen Stromanschluss buchen.
  • Führt eine Überbelegung zu einem Stromausfall oder einem sonstigem Problem kann dies zu erheblichen Kosten für den Standbetreiber führen.

Müllentsorgung

  • Sie erhalten bei der Einfahrt einen Müllsack, auf Wunsch auch mehrere.
  • Durch regelmäßige Abfuhr der Mülltonnen während der Veranstaltung erfolgt die Entsorgung.
  • Bitte vermeiden Sie Ölverluste auf den Straßen und auf dem Gelände. Sollte es doch geschehen, melden Sie sich sofort im Organisationsbüro oder bei den Organisatoren auf dem Gelände. Bitte legen Sie Plastikfolie unter ölige Teile.
  • Keine Eisenteile und sonstigen Schrott/Müll zurücklassen. Sie müssen sonst mit erheblichen Entsorgungsgebühren rechnen.

Einfahrtausweis Auto

  • Legen Sie Ihren Einfahrausweis gut sichtbar auf das Armaturenbrett. Im Anhang sind Stand, Bereich und Name eingetragen. Ohne den sichtbaren Einfahrtsausweis ist die Einfahrt auf das Gelände nicht möglich.
  • Fahrzeuge ohne Einfahrausweis, bzw. mit abgerissenem Namen, die auf dem Gelände abgestellt sind, werden abgeschleppt.
  • Das Fahrzeug muss innerhalb ihrer zugewiesenen Standfläche stehen. Das Parken von Fahrzeugen außerhalb der gemieteten Standfläche ist verboten. Jedes Fahrzeug (Transport, Zugfahrzeuge etc.), auf dem Stand muss bei der Anmeldung angegeben werden und wird entsprechend Liste berechnet. Dazu gehören nicht die Fahrzeuge die Sie Verkaufen möchten.
  • Das Parken von Fahrzeugen außerhalb der gemieteten Standfläche ist verboten.
  • Fehlende bzw. zusätzliche Einfahrausweise können Sie am Einfahrtstor mit 5,00€ zusätzlicher Bearbeitungsgebühr nachlösen.
  • Wenn Sie das Gelände mit einem PKW verlassen, muss dieser die Einfahrtsgenehmigung auf dem Armaturenbrett haben.

Anbieterband & Tickets

  • NEU: Sie erhalten Ihre Tickets als Mail zum Ausdrucken. Bitte zeigen Sie diesen Ausdruck am Einfahrtstor vor. Hierfür erhalten Sie vor Ort Ihr Anbieterband.
  • Nur bei Anbieter von Fahrzeugen auf dem Marktplatz ist 1 Ausstellerausweis enthalten. Bei Anbietern auf den Flächen muss der Ausstellerausweis erworben werden.
  • Bitte legen Sie Ihr Anbieterband am Handgelenk an.
  • Bei verlassen und dem Wiedereintritt des Geländes, bitte immer Ihr angelegtes Armband vorzeigen.
  • Es erfolgt keine Rückerstattung bei zuviel erworbenen Armbändern.

Toiletten / Duschen

  • Toiletten befinden sich auf dem gesamten Freigelände.
  • Auf dem Gesamtplan sind diese gekennzeichnet mit „WC“.
  • Duschen befinden sich im Freigelände. Gebühr pro Person 5 Euro. Bitte halten Sie diesen Betrag bereit.

Service – Depot

  • Das Veterama Service Depot ist ein kostenloser Service für unser Kunden. Dort können schwere Teile bis zur Abholung eingelagert werden.
  • Das Service-Depot finden Sie am Dekra Haus in Freigelände 7.

Parken

  • Es ist nicht gestattet Fahrzeuge in oder außerhalb des Geländes vor Ein- bzw. Ausfahrten und Fluchtwegen zu parken. Diese Fahrzeuge werden jederzeit von uns kostenpflichtig entfernt.
  • Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht auf dem Stand parken können müssen Sie auf dem Besucherparkplatz parken. Hierzu bitte der Beschilderung vor Ort folgen.
  • Der Parkplatz ist zu Fuß erreichbar.

LKW Zulassungen

  • Wir empfehlen Ihnen Ihre Abfahrt am Sonntag erst nach 22.00 Uhr zu planen, damit Sie nicht mit dem Sonntagsfahrverbot in Konflikt geraten.

Vorbehaltsklausel

  • Wir behalten uns vor, nach Angabe von wichtigen Gründen (behördliche Anordnungen etc.) Stände zu verlegen oder Belegungen zu verändern.
  • Bei Nichteinhaltung unserer Auflagen können Stände geschlossen/storniert werden.

Frühabbau

  • Sollten Sie vor den genannten Öffnungszeiten Ihren Stand abbauen, verlieren Sie Ihr Stammplatzrecht und erhalten eine Konventionalstrafe von 50 % der Standgebühr.
  • Bitte beachten Sie, dass eine Ausfahrt vor Sonntag 16.00 Uhr nicht möglich ist.

Verbot von Gasflaschen

  • Gasflaschen sind generell verboten!
  • Die Ordnungskräfte sind berechtigt, Gasflaschen sofort zu konfiszieren, Dies dient der Sicherheit aller VETERAMA Teilnehmer.

Gasflaschen in Wohnmobilen und Wohnwagen sind nur zugelassen, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind werksseitig eingebaut und gehören zum Modell (Nachweis: Betriebsbeschreibung des Wohnmobils oder Wohnwagens)

ODER

  • Sie sind nachträglich durch eine Fachfirma installiert worden (Nachweis: Installations- und Inbetriebnahme Bescheinigung der SHK-Fachfirma).
  • die Installation verfügt über die intervallmäßig vorgesehene aktuelle technische Überprüfung (Nachweis: Prüfplakette oder Zertifikat)

In allen anderen Fällen oder in Fällen nicht vorliegender Nachweise entscheidet der Sicherheitsdienst vor Ort, ob die Installation im Einzelfall zugelassen wird oder nicht.

Bei Nichteinhaltung der Auflagen ist es dem Veranstalter, sowie der Feuerwehr gestattet den Stand sofort zu schließen und den Händler von der Teilnahme der Veranstaltung auszuschließen.

Feuerwehr, Polizei, Sanitätsdienst

  • Erreichen Sie Tagsüber über die Organisation.
  • Nachts wenden Sie sich bitte an das Sicherheitspersonal.
  • Sie finden die Mitarbeiter an allen Ein und Ausfahrten und auf „Streife“, im Freigelände.

Wir wünschen Ihnen gute Geschäfte und freuen uns auf eine gemeinsame erfolgreiche VETERAMA.